Bei Ethias liegt die Verwaltung Ihrer Gesundheitspflegeversicherung in guten Händen
Ihr Arbeitgeber hat für die Mitarbeiter eine Gesundheitspflegeversicherung bei Ethias abgeschlossen. Bis jetzt wurde dieser Vertrag vom Unternehmen MedExel verwaltet, das seine Tätigkeit demnächst einstellen wird. Ab dem 01.01.2026 übernimmt Ethias die Verwaltung Ihres Vertrags.
Ihre Versicherung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft, dem Datum, an dem Ethias die Verwaltung Ihrer Gesundheitspflegeversicherung übernimmt, die bisher von MedExel betreut wurde.
Wir setzen alles daran, den Übergang so reibungslos wie möglich zu gestalten und weiterhin auf Qualität zu setzen.
Nein, Sie müssen nichts unternehmen, um versichert zu bleiben.
Alle Daten wurden automatisch von MedExel an Ethias übermittelt. Sie sind ab dem 1. Januar 2026 vollständig versichert, ohne dass Sie selbst aktiv werden müssen.
Ja, Ihre Familie bleibt weiterhin gut versichert
Alle Familienmitglieder, die bisher über Ihren Vertrag versichert waren, bleiben es auch. MedExel hat sämtliche Daten an Ethias übermittelt, sodass Ihr Versicherungsschutz ohne Unterbrechung weiterläuft.
Sie können Ihre Deckungen wie folgt einsehen:
Wichtig: Sie melden nach dem 1. September 2025 eine Änderung Ihrer Familienmitglieder? Dann erhalten Sie im Januar 2026 eine ergänzende Versicherungsbescheinigung. Bis dahin kann es daher vorkommen, dass die Liste der versicherten Personen in der Zwischenzeit noch nicht vollständig aktualisiert ist.
Ja. Bis einschließlich 31. Dezember 2025 müssen Sie für alle Ihre Rückerstattungsanträge weiterhin das MedExel-Portal verwenden. Wichtig: Ab dem 15. Dezember 2025 akzeptiert MedExel keine Papierdokumente mehr - bis Jahresende sind nur noch digitale Anträge möglich.
Ab dem 1. Januar 2026 müssen alle Meldungen und Anträge an Ethias übermittelt werden: vorzugsweise über Ihren Kundenbereich (auch über die Ethias-App zugänglich), per E-Mail oder per Post.
Keine Sorge, Ihre Akte ist in guten Händen
Ethias übernimmt Ihre laufenden Akten und bearbeitet die noch offenen Anträge. MedExel übermittelt uns alle relevanten Daten, sodass Ihr Versicherungsschutz ohne Unterbrechung fortbesteht.
Wichtig zu wissen: Diese übernommenen Akten erscheinen nicht in Ihrem Ethias-Kundenbereich. Dort sehen Sie nur die Krankenhausaufenthalte, die Sie ab dem 1. Januar 2026 einreichen.
Gemäß der belgischen Gesetzgebung haben Sie drei Jahre ab dem Datum der Leistungserbringung, um einen Erstattungsantrag einzureichen.
Bis einschließlich 31. Dezember 2025 können Sie weiterhin das MedExel-Portal für alle Ihre Erstattungsanträge nutzen.
Achtung: Ab dem 15. Dezember 2025 senden Sie bitte keine Papierpost mehr an MedExel- bis zum Jahresende sind nur noch digitale Anträge möglich.
Ab dem 1. Januar 2026 müssen alle Meldungen und Anträge bei Ethias eingereicht werden, über Ihren Kundenbereich oder die Ethias-App (empfohlen), per E-Mail oder per Post.
Sie können Ihre E-Mail-Adresse ganz einfach über Ihren Kundenbereich ändern. Sie können Ihr Konto im Laufe des Monats Dezember erstellen, sobald Sie Ihre Versicherungsbescheinigung erhalten haben.
Bitte lesen Sie die Fragen zu den Deckungen & Rechnungen, zur AssurCard & Kundenbereich sowie zur Meldung & Rückerstattungen.
Sie können Ihre Deckungen einsehen:
Die wichtigsten Unterschiede zwischen beiden Verträgen können Sie direkt auf www.sscgsd.fgov.be/de/kollektiven-krankenversicherung/ einsehen.
Wenn Sie an die kollektive Gesundheitspflegeversicherung angeschlossen sind, können Sie eventuell auch einer Pflegezusatzversicherung beitreten :
Weitere Informationen zu den verfügbaren Formeln und zu den Mitgliedschaftsanträgen finden Sie auf www.sscgsd.fgov.be/de/kollektiven-krankenversicherung.
Die Namen der versicherten Familienmitglieder finden Sie:
Ihr Arbeitgeber übernimmt einen Teil der Prämie? Dann füllen Sie bitte das Anmeldeformular aus und übermitteln Sie es Ihrem Arbeitgeber zur weiteren Bearbeitung.
Das Formular finden Sie unter www.sscgsd.fgov.be/de/kollektiven-krankenversicherung
Bezahlen Sie die gesamte Prämie selbst? Folgen Sie dann derselben Vorgehensweise oder senden Sie Ihre Anfrage per E-Mail an contrats.sfpd@ethias.be, mit den folgenden Angaben:
Betreff der E-Mail: Änderung in der Zusammensetzung meiner Gesundheitspflegeversicherung
Im Rahmen meiner Gesundheitspflegeversicherung mit folgenden Angaben:
Kundennummer:
Vertragsnummer:
Familiennummer:
AssurCard-Nummer (004-):
(Bitte füllen Sie mindestens 2 der 4 Felder aus.)
Bitte berücksichtigen Sie folgende Änderung in meiner Familienzusammensetzung:
Name:
Vorname:
Geburtsdatum:
Hinzufügung oder Streichung:
Grund (Tod, Umzug, Versicherungsschutz durch einen anderen Vertrag)
Sie können Ihre Formel jeweils zum jährlichen Fälligkeitsdatum Ihres Vertrags (1. Januar) ändern. Die Änderung gilt für alle Begünstigten.
Wichtig: Wenn Sie von einer Basisformel auf eine erweiterte Formel wechseln, gilt eine Wartezeit von drei Monaten. Bereits vor dem Wechsel bestehende Erkrankungen sind nicht gedeckt.
Möchten Sie Ihre Versicherungsdeckung anpassen? Senden Sie dann bitte eine E-Mail an contrats.sfpd@ethias.be mit folgenden Angaben:
Ja, unter bestimmten Bedingungen:
Wenn Sie in Rente gehen, behalten Sie die Vorteile Ihrer Gesundheitspflegeversicherung. Die Prämie kann jedoch angepasst werden. Verlieren Sie Ihre Gesundheitspflegeversicherung unfreiwillig (z. B. bei Entlassung) und waren Sie mindestens zwei Jahre ununterbrochen versichert? Dann können Sie ein individuelles Kontinuitätsangebot beantragen, ohne Wartezeit und ohne medizinische Formalitäten.
Für alle anderen Fälle oder um ein individuelles Kontinuitätsangebot anzufordern, senden Sie bitte eine E-Mail an contrats.sfpd@ethias.be oder einen Brief an Ethias, voie Gisèle Halimi 10, 4000 Lüttich, unter Angabe folgender Informationen:
Sie können eine Versicherungsbescheinigung oder eine Beendigungsbescheinigung des Versicherungsschutzes beantragen - per E-Mail unter contrats.sfpd@ethias.be oder per Post (Ethias, voie Gisèle Halimi 10, 4000 Lüttich), mit folgenden Angaben:
Um eine eventuelle Aufhebung der Wartezeit in Anspruch nehmen zu können , senden Sie uns bitte eine Versicherungsbescheinigung, ausgestellt von dem Versicherer oder der Krankenkasse, bei der/dem Sie zuvor versichert waren.
Diese Bescheinigung muss folgende Angaben enthalten:
Wichtig: Es darf keine Unterbrechung im Versicherungsschutz gegeben haben, und die bisherigen Deckungen müssen mit Ihrer aktuellen Formel vergleichbar sein.
Sie können diese Bescheinigung senden - per E-Mail an contrats.sfpd@ethias.be oder per Post (Ethias, voie Gisèle Halimi 10, 4000 Lüttich), mit folgenden Angaben:
Die Gesundheitspflegeversicherung können Sie über Ihren Arbeitgeber abschließen. Wir empfehlen Ihnen daher, sich direkt an Ihren Arbeitgeber zu wenden. Er kann Ihnen das Antragsformular für den Beitritt zur Verfügung stellen und Sie über die weiteren Schritte informieren.
Sie erhalten Ihre Rechnung im Laufe des ersten Quartals 2026.
Ja. Wenn Sie bis einschließlich 31. Dezember 2025 zu den Begünstigten der Gesundheitspflegeversicherung gehörten, die von MedExel verwaltet wurde, behalten Sie automatisch Ihren Versicherungsschutz ab dem 1. Januar 2026 bei Ethias.
Ihre Versicherung ist also ab dem 1. Januar 2026 aktiv, unabhängig vom Versanddatum der Rechnung.
Sie möchten Ihre Rechnungen lieber per E-Mail, Zoomit oder Doccle erhalten? Das geht ganz einfach:
Ihre Rechnungen einsehen? Das geht ganz einfach:
Die bestehenden Lastschriften bei MedExel müssen Sie auf eigenen Antrag bei Ethias erneuern.
Im Laufe des Monats Dezember erhalten Sie ein Schreiben mit Ihrer Versicherungsbescheinigung und Ihrer AssurCard-Nummer. In diesem Schreiben finden Sie ebenfalls einen Link zum Lastschriftformular, damit Ihr Antrag schnell bearbeitet werden kann.
Möchten Sie die Aufteilung Ihrer Prämie ändern? Senden Sie dann bitte eine E-Mail an contrats.sfpd@ethias.be mit folgenden Angaben:
Wichtig: Die Änderung gilt erst ab dem nächsten jährlichen Fälligkeitsdatum Ihres Vertrags.
Bitte lesen Sie die Fragen zu den Übergangszeit, zur AssurCard & Kundenbereich sowie zur Meldung & Rückerstattungen.
Ja. Ethias stellt Ihnen und Ihren versicherten Familienmitgliedern vor Ende 2025 eine neue
AssurCard-Nummer zur Verfügung (beginnend mit 004). Später erhalten Sie auch eine physische Karte.
Sie müssen die Karte jedoch nicht bei sich haben, die Nummer reicht aus (Sie finden diese in Ihrem
Kundenbereich oder in der Ethias-App).
Mit dieser Nummer können Sie Krankenhausaufenthalte ab
dem 1. Januar 2026 melden.
Ihre bisherige AssurCard bleibt bis zum 31. Dezember 2025 gültig für Krankenhausaufenthalte.
Die neue Ethias-Nummer gilt für Krankenhausaufenthalte ab dem 1. Januar 2026.
Machen Sie sich keine Sorgen! Für die Meldung eines Krankenhausaufenthalts benötigen Sie die physische AssurCard nicht - die Nummer genügt.
Sie können Ihre AssurCard-Nummer einsehen:
Ja. Ethias stellt Ihnen vor Ende 2025 Ihren neuen AssurPharma-Barcode zur Verfügung. Dieser ist ab dem 1. Januar 2026 für alle angeschlossenen Familienmitglieder gültig.
Ihr aktueller Barcode bleibt bis einschließlich 31. Dezember 2025 in der Apotheke gültig. Der neue Barcode ist ab dem 1. Januar 2026 gültig.
Machen Sie sich keine Sorgen!
Eine digitale Version Ihres Barcodes wird in Ihrem Kundenbereich oder über die Ethias-App verfügbar sein. Diese ist ab dem 1. Januar 2026 für all Ihre Einkäufe in der Apotheke gültig.
Wenn Sie zwei Barcodes von Ethias erhalten haben, können Sie frei wählen, welchen Sie verwenden möchten.
Sie können Ihren Kundenbereich im Laufe des Monats Dezember aktivieren, sobald Sie das Schreiben mit Ihrer Versicherungsbescheinigung und Ihrer AssurCard-Nummer erhalten haben. Ab dem 1. Januar 2026 können Sie über Ihren Kundenbereich oder die Ethias-App Ihre Deckungen einsehen, Schadenfälle melden und Ihre Akten verfolgen.
Nur der Hauptversicherte kann den Zugang zum Kundenbereich oder zur Ethias-App aktivieren. Er oder sie kann die Akten der Familienmitglieder einsehen, sofern diese die DSGVO-Einwilligung unterzeichnet haben.
Ja. Ethias bietet eine mobile App in Französisch und Niederländisch an. Damit können Sie:
Laden Sie die Ethias-App im Laufe des Monats Dezember herunter, sobald Sie das Schreiben mit Ihrer Versicherungsbescheinigung und AssurCard-Nummer erhalten haben.
Nur der Hauptversicherte kann den Zugang aktivieren. Er oder sie kann die Akten der Familienmitglieder einsehen, wenn diese die DSGVO-Einwilligung unterzeichnet haben.
Damit ein volljähriges Familienmitglied in Ihrem Kundenbereich sichtbar wird:
Sie können diese Einwilligung über den Kundenbereich übermitteln:
Bitte lesen Sie die Fragen zu den Übergangszeit, zur Deckungen & Rechnungen sowie zur Meldung & Rückerstattungen.
Bis einschließlich 31. Dezember 2025 können Sie Ihren Krankenhausaufenthalt mit Ihrer MedExel-AssurCard melden.
Alle Krankenhausaufenthalte ab dem 1. Januar 2026 müssen mit Ihrer neuen Ethias-AssurCard-Nummer (004- …) gemeldet werden: über Ihren Kundenbereich, auf www.assurcard.be, oder über den AssurCard-Terminal im Krankenhaus. Bitte vergessen Sie nicht, das Krankenhaus über die verwendete AssurCard-Nummer zu informieren.
Bis einschließlich 31. Dezember 2025 müssen Sie für alle Ihre Erstattungsanträge weiterhin das MedExel-Portal verwenden. Wichtig: Ab dem 15. Dezember 2025 akzeptiert MedExel keine Papierdokumente mehr - bis zum Jahresende sind nur noch digitale Anträge möglich.
Ab dem 1. Januar 2026 müssen alle Kosten und Dokumente an Ethias übermittelt werden, vorzugsweise über Ihren Kundenbereich oder über die Ethias-App. Aber es ist auch möglich per E-Mail, oder per Post. En Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre.
Bitte überprüfen Sie, ob Ihre Daten bei Ethias korrekt sind. Sie können diese über Ihren Kundenbereich oder die Ethias-App ändern (sobald Sie im Laufe des Monats Dezember Ihre Versicherungsbescheinigung erhalten haben). Bitten Sie auch jedes volljährige Familienmitglied, seine Angaben zu kontrollieren.
Überprüfen Sie insbesondere Ihre Kontonummer. Sie können diese ganz einfach über Ihren Kundenbereich ändern. Jedes volljährige Familienmitglied kann entscheiden, ob es Erstattungen auf ein eigenes Kontonummer erhalten möchte.
Sie sehen bestimmte Familienmitglieder nicht? Sehen Sie bitte nach unter: Ich sehe nicht alle Familienmitglieder im Kundenbereich. Was soll ich tun?
Gemäß der belgischen Gesetzgebung muss der Versicherer diese Anträge innerhalb von drei Jahren nach dem Datum der Leistung erhalten.
Bis einschließlich 31. Dezember 2025 müssen Sie für alle Erstattungsanträge weiterhin das MedExel-Portal verwenden. Wichtig: Ab dem 15. Dezember 2025 akzeptiert MedExel keine Papierdokumente mehr - bis zum Jahresende sind nur noch digitale Anträge möglich.
Ab 1. Januar 2026 müssen alle Ihre Anträge bei Ethias eingereicht werden: vorzugsweise über den Kundenbereich oder die Ethias-App, per E-Mail, oder per Post. Mehr erfahren?
Wenn Ethias nach einer Zahlung über AssurCard einen Betrag zurückfordern muss, erfolgt dies durch Verrechnung mit späteren Kosten.
Sie müssen zunächst nichts selbst bezahlen. Falls erforderlich, erhalten Sie das Kontonummer von Ethias, um den Restbetrag zu begleichen.
Ethias setzt alles daran, die derzeitigen Bearbeitungszeiten beizubehalten oder weiter zu verbessern.
Die Unterschiede können Sie über Ihren Arbeitgeber einsehen.
Für Einkäufe in der Apotheke ab dem 1. Januar 2026 verwenden Sie bitte Ihren neuen AssurPharma-Barcode.
Bitte lesen Sie die Fragen zu den Übergangszeit, zur Deckungen & Rechnungen sowie zur AssurCard & Kundenbereich.
Für Fragen zu Ihrem Vertrag:
Geben Sie im Betreff Ihrer E-Mail immer Ihre AssurCard-Nummer an. Kennen Sie diese Nummer nicht? Dann geben Sie bitte Ihre Vertragsnummer oder Ihre Familiennummer an.
Für Fragen zur Meldung Ihres Krankenhausaufenthalts und zur Erstattung Ihrer Gesundheitspflegekosten:
Geben Sie im Betreff Ihrer E-Mail immer Ihre Schadenaktennummer oder Ihre AssurCard-Nummer an. Kennen Sie diese Nummer nicht? Dann erwähnen Sie bitte Ihre Kundennummer oder Ihre Vertragsnummer.
Senden Sie Ihre Frage ohne Anhänge. Eine E-Mail ohne Anhänge wird schneller bearbeitet.
Für Fragen zu Ihrem Vertrag:
Damit wir Ihnen schneller helfen können:
Halten Sie bitte Ihre Vertragsnummer, Familiennummer oder
Ihre
AssurCard-Nummer bereit.
Montag bis Freitag: 09:00–12:00 Uhr und 14:00–16:00 Uhr.
Für Fragen zur Meldung Ihres Krankenhausaufenthalts und zur Erstattung Ihrer Gesundheitskosten:
Damit wir Ihnen schneller helfen können:
Halten Sie bitte Ihre Schadenaktennummer oder Ihre
AssurCard-Nummer bereit.
Montag bis Freitag: 08:00–17:00 Uhr